Informationen für Studierende

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Übergeordnete Informationen

Die Präsenzverstaltungen (Vorlesungen, Tutorien, Seminare auf dem Campus in Mittweida) finden vorerst nicht statt. Bitte reisen Sie aktuell nicht nach Mittweida; sofern Sie schon in Mittweida sind, bleiben Sie hier. Durch die verringerte Mobilität unserer Studierenden können wir als Hochschulfamilie einen Beitrag leisten, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu bremsen.

Der Semesterbeginn ist nicht verschoben. Stattdessen wird ein großer Teil der Lehre digital erfolgen. Die Ausgestaltung der Lehre und die Nutzung der entsprechenden Angebote obliegt den Lehrenden individuell. Sie muss sich natürlich nach den Gegebenheiten und Erfordernissen in den jeweiligen Studiengängen richten. Nähere Infos zu den individuellen Plänen für die einzelnen Seminargruppen bereiten die Fakultäten und Institute aktuell vor. Ihre Lehrenden werden Ihnen Details über die E-Mail-Verteiler der Hochschule zukommen lassen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie per E-Mail erreichbar sind!

Im Interesse der Studierenden sollen Lehrveranstaltungen in nicht präsenzgebundenen Formaten angeboten und durchgeführt werden. Das bedeutet: Statt physisch in einer Vorlesung auf dem Campus zu sitzen, wird die Lehre online über E-Learning-Angebote erfolgen. Die genaue Ausgestaltung obliegt den Fakultäten, die bereits entsprechende Konzepte entwickeln. Hierzu werden in Kürze weitere Informationen verteilt – zumeist per E-Mail an die Hochschul-Seminargruppenverteiler.

Der Stundenplan für das Sommersemester bleibt unverändert sichtbar. Das erleichtert Studierenden wie Lehrenden, die Lehrveranstaltungen auch online zu den geplanten Zeiten durchzuführen und dies einfach zu kommunizieren.

Alle geplanten Veranstaltungen wie die Immatrikulationsfeier, die Ringvorlesung, die Welcome-Party, die Campusfestival-Warmups werden entsprechend der Möglichkeiten verschoben und finden nicht wie ursprünglich geplant statt.

Wir verweisen auf die Möglichkeit, zum Selbststudium die Angebote der digitalen Hochschulbibliothek zu nutzen. Dazu braucht es teils einen sogenannten VPN-Tunnel, den Sie einfach einrichten können. Informationen finden Sie

  • bei der HSB zur digitalen Hochschulbibliothek, die ebenso telefonisch innerhalb der Servicezeiten Fragen beantwortet, sowie
  • beim Netz- und Kommunikationszentrums im HSMWiki zum Zugriff auf die Angebote der Hochschule Mittweida bei Zugriff von außerhalb des Hochschulnetzes. Der Helpdesk des NCC kann bei Problemen unter it-service@hs-mittweida.de kontaktiert werden.

Für alle weiteren Fragen steht der Studentenrat der Hochschule Mittweida unter stura@hs-mittweida.de oder telefonisch unter +49 3727 / 58 – 1305 zur Verfügung. Servicezeiten: Wochentags 10 – 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags 13 – 17 Uhr.

Internationale Studierende erhalten bei Dr. Julia Köhler weitere Informationen.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen auf dieser Themenseite!

Organisatorische Hinweise des Prorektors Bildung

  1. Vorlesungen und Seminare können zu den geplanten Zeiten oder nach direkter Vereinbarung zwischen Lehrenden und den eingeschriebenen Studierenden als Online-Veranstaltungen durchgeführt werden.
  2. Praktika- bzw. laborgebundene Veranstaltungen können als Blockveranstaltungen auf einen späteren Zeitpunkt im Semester verschoben werden. Für die ersten Vorlesungswochen geplante Praktika können zeitgleich für vorgezogene Online-Vorlesungen/Seminare genutzt werden.
  3. Es kann verstärkt auf „angeleitetes Selbststudium“ und fernmündlich betreutes wissenschaftliches Arbeiten zurückgegriffen werden.
  4. Prüfungen erfolgen je nach Entwicklung der Lage planmäßig (d.h. i.d.R. nach Ende der Lehrveranstaltungszeit) oder in Blockwochen vor dem Vorlesungsbeginn im kommenden Wintersemester.
  5. Lehrende können geeignete alternative Prüfungsformen konzipieren und in Abstimmung mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss und dem Studierendenservice anbieten. Studierende können an diesen alternativen Prüfungsformen freiwillig teilnehmen, jedoch nicht dazu verpflichtet werden.
  6. Den Lehrenden wird empfohlen, den festgelegten Stundenplan für die Online-Angebote zu verwenden.
  7. Sobald die Lehrenden ihre Angebote geplant haben, sind sie gebeten, die Stundenplanung zu informieren, die die Informationen inklusive Zugangshinweisen im Stundenplan hinterlegt, sodass sie für alle Studierenden sichtbar sind.
  8. Die Lehrenden können zudem Kontakt zu Ihren Studierenden per E-Mail (etwa über die Seminargruppenverteiler) aufnehmen und sie über die geplante Vorgehensweise informieren.

Information für DHS-Studierende

Ungeachtet der Aussetzung der Campuslehre mindestens bis zum 4. Mai 2020 müssen Termin und Modalitäten Ihrer Präsenzphase derzeit offenbleiben. Angesichts der Katastrophenlage in Deutschland und Europa sind seriöse Planungen nicht möglich.

Sobald nach der Coronakrise wieder ein regulärer Hochschulbetrieb absehbar ist, kann die Hochschule für alle Studierende „Nachholmaßnahmen“ für einen erfolgreichen Studienabschluss treffen. Dies wird vermutlich sowohl operative Regelungen für den Studienbetrieb als auch Eingriffe in die Studien- und Prüfungsordnungen erforderlich machen. Bereits heute dürfen Sie versichert sein, dass wir gemeinsam versuchen werden, die Auswirkungen und Belastungen für DHS-Studierende, die sich aus der besonderen Struktur ihres Modells ergeben, möglichst gering halten wollen. Wir werden pragmatische und notfalls unkonventionelle Lösungen finden.

Für die unmittelbare Zugluft bitten wir Sie, die Möglichkeiten der digitalen Lehre zu nutzen.  Nähere Informationen folgen in Kürze per E-Mail durch die DHS-Studiendekanin, Prof. Susanne Günther. Bitte beachten Sie die Nachrichten an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.

Wir dürfen Sie zudem informieren, dass der Studentenrat die dort bekannten Vermieter in Mittweida mit der Bitte um eine kulante Lösung hinsichtlich der abgeschlossenen Mietverträge kontaktiert und Sie unterstützt. Für Mietverhältnisse außerhalb von Mittweida (und dem direkten Umfeld) erbittet der Studentenrat entsprechende Kontaktdaten.

Informationen für österreichische Studierende

Die geplanten Präsenzveranstaltungen in Mittweida finden nicht statt.

Die Präsenzlehrveranstaltungen, die nun abgesagt werden, werden zu einem späteren Zeitpunkt (in diesem oder im kommenden Semester) entweder in der gewohnten Form der geblockten Vorlesung oder aber als Online-Vorlesung abgehalten. Die entsprechenden Terminkoordinationen werden in den nächsten Tagen beginnen.

Prüfungen ab 15. März werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Der allgemeine Wiederholungstermin am 2./3. April wird verschoben. Nach derzeitigem Stand auf den 30. April 2020. Die bereits geplanten Online Veranstaltungen finden unverändert statt.

FAQ des Studentenrats

Update vom 3. April 2020:

Welche Änderungen gibt es aktuell im BAföG, was muss ich als BAföG-Empfänger beachten?

  1. Studierende, die während der Pandemie eine Tätigkeit in oder für eine Gesundheitseinrichtung oder eine sonstige soziale Einrichtung zur Unterstützung der Bekämpfung der Pandemie und deren sozialen Folgen oder in der Landwirtschaft erzielen, das Einkommen nicht, wie bislang gesetzlich geregelt, auf den gesamten Bewilligungszeitraum angerechnet bekommen, sondern nur auf die Monate, in denen das Einkommen aus dieser Tätigkeit erzielt wird.
    Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Tätigkeiten in den genannten Bereichen, für alle anderen (nebenbei noch) erzielten Einkommen verbleibt es bei der bisherigen Anrechnung, d.h. das Einkommen wird auf den gesamten Bewilligungszeitraum angerechnet.
    Leider kann das im Ergebnis dazu führen, dass durchaus einige Ansprüche auf BAföG entfallen, zumindest für die Dauer der Tätigkeit in den genannten Bereichen. Bei einer Vollzeittätigkeit, auch wenn nur der Mindestlohn gezahlt werden würde, dürften die Bedarfe bei vielen mit eigenem Einkommen gedeckt sein. In den übrigen Monaten verbleibt aber der Anspruch auf BAföG.
  2. Die Zeiten pandemiebedingter Schließungen von Ausbildungsstätten werden behandelt wie unterrichtsfreie bzw. vorlesungsfreie Zeiten im Sinne von § 15 Absatz 2 BAföG. Die Studenten, die mit der Ausbildung jetzt erst beginnen, werden so behandelt, als wäre die Ausbildung  pünktlich gestartet.
  3. Die gleiche Handhabung gilt auch bei der Förderung von Ausbildungen im Ausland, und zwar sowohl für Auszubildende, die sich bereits im Ausland aufhalten, wenn dort Ausbildungsstätten geschlossen werden, als auch wenn die Ausbildung im Ausland wegen Einreisebeschränkungen nicht rechtzeitig aufgenommen werden kann. Diese Studierenden erhalten Auslandsförderung, auch wenn sie sich pandemiebedingt noch nicht ins Ausland begeben haben oder pandemiebeding (vorläufig) nach Deutschland zurückkehren mussten.
  4. Unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsunterbrechungen stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar, so dass es ggf. zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer kommen kann. Dies gilt auch, wenn sich z. B. die Prüfungen auf Zeiten nach der Regelstudienzeit verschieben. Nach § 48 Abs. 2 BAföG verschiebt sich ggf. auch der Vorlagetermin für Leistungsnachweise entsprechend nach hinten.
  5. Studierende, die Studienabschlusshilfe beziehen (§ 15 Abs. 3a BAföG) und aufgrund der Schließung ihrer Hochschule, der Verlegung des Vorlesungsbeginns oder aufgrund von Einreisebeschränkungen ihre Ausbildung nicht wie geplant innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen können, erhalten die Studienabschlusshilfe auch während der pandemiebedingten Einschränkungen weiter.
  6. Wenn die Nichtvorlage der nach § 48 Abs. 1 BAföG erforderlichen Leistungsnachweise darauf beruht, dass diese aufgrund Einschränkungen/Einstellung des Hochschulbetriebs nicht oder verzögert von der zuständigen Stelle ausgestellt werden konnten, ist dies für den Erhalt der BAföG-Leistung unschädlich. Das bedeutet, dass eine Leistung unter Vorbehalt der Rückforderung gem. § 50 Abs. 4 BAföG auch bei – ausnahmsweiser – Nichtvorlage des Leistungsnachweises erfolgen kann.

Wie kann ich mich exmatrikulieren?

  • Der Exmatrikulationsantrag wird digital (Foto oder Scan) per Mail an jeweils zuständige Studienbetreuerinnen geschickt. Eine Übersicht, welche Mitarbeiterin welche Fakultät betreut, hat der Studierendenservice auf seiner Seite aufgelistet.
    Die Studienbetreuerinnen verschicken die Exmatrikulationsbescheinigung ohne Unterschrift per Mail. Das unterschriebene Exemplar wird nach dem Beginn der Präsenzzeit postalisch verschickt.
    Die Unterschriften der Bibliothek werden später vom Studierendenservice eingeholt. Die Abgabe des Pflichtexemplars der Abschlussarbeit mit dem ausgefüllten Erfassungsbeleg kann an die
    Hochschule Mittweida
    Hochschulbibliothek, zu Hd. Frau Doreen Lenz
    Technikumplatz 17
    D-09648 Mittweida

    geschickt werden.
    Die Überprüfung der Eingänge der Arbeiten und der offenen Posten im Bibliothekskonto sowie möglicher weiterer Fragen erfolgt nachträglich, d.h. auch, dass die Abgabe des Pflichtexemplars später erfolgen kann.

Wie erfolgen die (Weiter-)Beschäftigung und Abrechnung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften während der Aussetzung der Präsenzzeit?

  • Die Beschäftigung und Entlohnung der SHKs und WHKs sind auch in der aktuellen Situation sichergestellt. Verträge mit Abrechnung laufen weiter. SHK/WHK müssen weiterhin ihren Stundenzettel bei ihren Vorgesetzten einreichen. Bezüglich Aufgaben und der Umsetzung von Homeoffice wenden sich studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte direkt an ihre Vorgesetzten wenden. Für den Zeitraum der Aussetzung der Präsenzzeit erfolgen nur in äußersten Fällen neue Vertragsschließungen. Die Vorgesetzten sind durch die Hochschule entsprechend informiert und stehen für die Suche nach einer geeigneten und umsetzbaren Lösung im direkten Gespräch bereit.

Wie muss ich mich verhalten bezüglich Notenmeldungen, die jetzt erfolgen und bei denen ich gern Einsicht bzw. Einspruch in die Prüfungen nehmen möchte?

  • Die Widerspruchsfrist für Notenmeldungen beträgt weiterhin vier Wochen ab Bekanntgabe (Notenmeldung). Sollte ein Widerspruch geplant sein, muss dieser innerhalb der Frist formal erfolgen – der Widerspruch ist per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss zu richten. Ein entsprechendes Formular wird vom Studentenrat auf seiner Seite bereitgestellt. Die Begründung des Widerspruchs muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Beginn der Präsenzzeit geliefert werden. 

Erfolgt eine Anerkennung von Praktika, die auf Grund von Firmen-/Unternehmensschließung nicht bis zum Ende durchgeführt werden können?

  • Das Praktikum sollte bis zur Schließung der Firma/des Unternehmens fortgesetzt werden. Sollte das Praktikum wegen Schließung nicht fortgesetzt werden können, erbitten wir schnellstmöglich eine Information mit Name, Vorname, Seminargruppe und Matrikelnummer an stura@hs-mittweida.de. Es muss dann im Einzelfall entschieden werden, ob das Praktikum nach Wiederöffnung der Firma/des Unternehmens fortgesetzt werden kann. Sollte eine Fortsetzung nicht ermöglicht werden können, wird innerhalb der Hochschule eine Lösung nach Wiederaufnahme der Präsenzzeit gesucht.    

Erfolgen Fristerweiterung/Fristverlängerung von Abgabeterminen von Bachelor-, Master-, Diplom-, Forschungs-, und Praktikumsarbeiten, da nicht mehr auf Angebote der Bibliothek (Zeitschriften/Präsenzbücher etc.) zurückgegriffen werden kann?

  • Die Fristen zur Abgabe von Bachelor-, Master-, Diplom-, Forschungs- und Praktikumsarbeiten werden ohne Antrag verlängert. Die Verlängerung umfasst die gesamte Zeit der Aussetzung der Präsenzzeit. Das heißt, die Dauer der Aussetzung der Präsenzzeit wird an das ursprüngliche Ende der Bearbeitungszeit herangehangen.

Wie ist der Umgang mit Nachholterminen für Prüfungen?

  • Es finden innerhalb der Aussetzung der Präsenzzeit keine Prüfungen und Nachholprüfungen statt. Während der Aussetzung der Präsenzzeit laufen keine Prüfungsfristen ab.

Was passiert, wenn ein Studium nicht in Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann, weil einzelne Fächer/Module (z.B. mit Praktikum oder Praxisteil) nicht angeboten werden konnten? Kann ich weiterhin BAföG beziehen?

  • Es wird intensiv an einer Lösung gearbeitet, die Studierenden sollen keine Nachteile durch diese Vorgänge erlangen.

Können Abschlussarbeiten trotzdem abgegeben werden?

  • Es können weiterhin Abschlussarbeiten abgegeben werden, allerdings kann die Abgabe gegenwärtig nur digital (per E-Mail) erfolgen. Postsendungen können nur sehr eingeschränkt angenommen werden. Das Bibliotheksexemplar muss nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass keine Zeugnisse gegenwärtig ausgestellt werden können. Für aktuelle Notenauszüge stehen die Mitarbeiterinnen des Studierendenservice und der Studentenrat unter stura@hs-mittweida.de zur Verfügung.

Was ist mit meinem BAföG?

  • Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat die zuständigen Landesbehörden angewiesen, alle bereits bewilligten Leistungen nach dem BAföG weiter zu gewähren, wenn der Beginn des Sommersemesters 2020 verschoben wird. Die gleiche Regelung wird auch bei der Förderung von Ausbildungen im Ausland angewandt, wenn dort Ausbildungsstätten geschlossen werden oder wenn die Ausbildung im Ausland wegen Einreisebeschränkungen nicht rechtzeitig aufgenommen werden kann.
  • Auch Studienanfänger, die zum Sommersemester 2020 erstmals BAföG beziehen, erhalten ihre Leistungen wie vorgesehen bereits ab dem Zeitpunkt, an dem die Vorlesungen jeweils regulär beginnen sollten.
  • Die Nutzung alternativer Online-Angebote als Ersatz für Präsenzveranstaltungen ist für BAföG-Geförderte ebenso Fördervoraussetzung, wie es die Teilnahme am regulären Lehrbetrieb gewesen wäre.
  • Mit der schnellen Regelung will das BMBF Klarheit und Planungssicherheit schaffen und sicherstellen, dass BAföG-Geförderte wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden.

Wie müssen sich duale Studierende verhalten?

  • Die Studierenden, die im dualen Studienbetrieb studieren, absolvieren weiterhin die aktuell laufende Phase. Nähere Abstimmungen können und sollten mit dem Praxispartner getroffen werden. 

Wie wird mit Studierenden umgegangen, die ihr Auslandssemester/Auslandsaufenthalte nicht antreten können/wollen?

Wie wird mit Prüfungsvorleistungen (PVL) umgegangen, die bestimmte/spezielle Aufbauten/Experimente etc. benötigen bzw. erfordern?

  • Es muss eine Abstimmung zwischen den Professoren und dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nach Möglichkeit werden die Anzahl der PVLs reduziert bzw. auf die Länge des Semesters angepasst. Die Informationen erfolgen durch den entsprechenden Professor bzw. Dozenten.  

Was muss ich tun, wenn ich Kontakt mit einer vom Coronavirus infizierten Person hatte?

  • Wenn Ihr Kontakt zu einer bestätigt infizierten Person hattet, müsst Ihr unverzüglich Kontakt zu dem für Euch zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Bleibt zu Hause und folgt den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Sucht auf keinen Fall eine Arztpraxis ohne vorherige telefonische Absprache auf!

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich aus einem Risikogebiet oder einem direkt angrenzenden Bereich zurückkehre?

  • Alle Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, wird entsprechende häusliche Quarantäne empfohlen.
  • Studierende werden nachdrücklich darum gebeten, nach Mittweida erst mit Start der Präsenzveranstaltungen anzureisen.

Wer hat die Entscheidung getroffen, den Präsenzstart zu vertagen?

  • Die Entscheidung wurde gemeinsam zwischen der Hochschulleitung, den Dekanen, dem Personalrat und dem Studentenrat getroffen und entspricht einer Empfehlung von Staatsminister Gemkow (SMWK).

Inwieweit sind Vorlesungen, Seminare, Tutorien und Praktika von dieser Entscheidung betroffen?

  • Die Lehrveranstaltungen fallen nicht aus, sondern werden in anderer Form (insbesondere Online-Angebote) umgesetzt. Die zuständigen Fakultäten, Professoren und Mitarbeiter erarbeiten gemeinsam mit dem Prorektorat Bildung Maßnahmen und Lernformate, die ab dem 16. März 2020 digital umgesetzt werden können.

Was bedeutet das für das Ende Sommersemesters bzw. die vorlesungsfreie Zeit?

  • Die Zeit bis zur Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs ist keine vorlesungsfreie Zeit. Veranstaltungen werden in nicht-physischer Form in verschiedenen Online- und E-Learning-Formaten durchgeführt.
  • Die Vorlesungszeit im Sommersemester endet regulär zum 9. Juli 2021 mit anschließender Prüfungsphase. Die vorlesungsfreie Zeit/Semesterferien werden durch die aktuellen Entwicklungen nicht tangiert.

Welche Konsequenzen entstehen für Studierende der Hochschule Mittweida, die ein Auslandssemester geplant haben?

  • Die Hochschule rät von allen Auslandsreisen ab, insbesondere natürlich von Reisen in die vom Robert-Koch-Institut benannten Risikogebiete. Ziele, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, sind nicht förderfähig.
  • Das International Office steht Studierenden, die ein Auslandssemester absolvieren oder absolvieren werden, bezüglich konkreter Fragen unter mobility@hs-mittweida.de zur Verfügung.

Gibt es Informationen zum Studium Generale an der Hochschule Mittweida?

Wie geht es an der Hochschule Mittweida weiter?

  • An der Hochschule Mittweida wurde schon Ende Februar ein Arbeitskreis gebildet, der die aktuellsten Entwicklungen verfolgt und regelmäßig neu evaluiert. Dieser tagt weiterhin und beurteilt die Lage für die HSMW unter Einbeziehung der nationalen und sachsenweiten Entwicklung regelmäßig.

Wann beginnen die Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen etc. auf dem Campus in Mittweida) wieder?

  • Der für den 16. März geplante Beginn der Präsenzveranstaltungen wurde zunächst um zwei Wochen verschoben. Frühester Beginn der Präsenzvorlesungen ist mittlerweile der 4. Mai. Bis dahin wird die Lage laufend auf Grundlage der aktuell verfügbaren Informationen neu bewertet. Sobald diese Entscheidung getroffen wurde, wird sie per Mail und auf diesen Seiten kommuniziert. Mit einer frühzeitigen Entscheidung und Ankündigung will die Hochschule im Falle der Wiederaufnahme des gewohnten Betriebs all ihren Angehörigen eine rechtzeitige Anreise nach Mittweida ermöglichen.

Welche Maßnahmen zur Prävention einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus werden an der Hochschule Mittweida derzeit getroffen?

  • An der Hochschule Mittweida wurden für Mitarbeiter, Professoren und Studierende jegliche (Dienst-)Reisen abgesagt, vermehrt Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt und Informationen zur Hygiene ausgelegt.
  • Die Hochschule Mittweida arbeitet dabei eng mit den regionalen Behörden und dem Studentenwerk Freiberg zusammen.

Welche konkreten Ansprechpartner gibt es?

Was mache ich bei weiteren Fragen?

  • Sollten bei Euch weitere Fragen aufkommen, wendet Euch gern schriftlich an stura@hs-mittweida.de oder telefonisch an +49 3727 / 58 1305. Internationale Studierende können sich auch an Dr. Julia Köhler wenden: +49 3727 581203 oder koehler7@hs-mittweida.de.

Kontaktinformationen

Ansprechpartner

Studentenrat
+49 3727 581305
stura@hs-mittweida.de

Ansprechpartnerin für internationale Studierende

Dr. rer. pol.
Julia Köhler
+49 3727 581203
koehler7@hs-mittweida.de