Prüfungsinformationen

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Informationen für Lehrende zu Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen im SS 2021

Erfolgen Fristverlängerungen für Abgabeterminen von Bachelor-, Master-, Diplom-, Forschungs- und Praktikumsarbeiten, da nicht mehr auf Angebote der Bibliothek (Zeitschriften/ Präsenzbücher etc.) zurückgegriffen werden kann?

  • Die Fristen zur Abgabe von Bachelor-, Master-, Diplom-, Forschungs- und Praktikumsarbeiten werden ohne Antrag verlängert. Die Verlängerung umfasst die gesamte Zeit der Aussetzung der Präsenzzeit. Das heißt, die Dauer der Aussetzung der Präsenzzeit wird an das ursprüngliche Ende der Bearbeitungszeit herangehangen.

Können diese Arbeiten trotzdem abgegeben werden?

  • Es können weiterhin Bachelor-, Master-, Diplom-, Forschungs- und Praktikumsarbeiten abgegeben werden, allerdings kann die Abgabe gegenwärtig nur digital (per E-Mail) erfolgen. Die schriftlichen und das Bibliotheksexemplar müssen nachgereicht werden. Postsendungen werden angenommen, Prüfungsarbeiten können jedoch derzeit nicht bearbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass keine Zeugnisse gegenwärtig ausgestellt werden können. Für aktuelle Notenauszüge steht der Studentenrat unter stura@hs-mittweida.de zur Verfügung.

Welche Ausweichangebote zur Erbringung von Prüfungsleistungen sind möglich?

  • Lehrende können geeignete Sonderprüfungsformen konzipieren und anbieten. Studierende können an diesen Sonderprüfungen freiwillig teilnehmen, jedoch nicht dazu verpflichtet werden. Die Lehrenden informieren ihre Studierenden über das Prüfungsangebot und lassen es möglichst im Stundenplan eintragen.

Wie ist der Umgang mit Wiederholungsprüfungen?

  • Während der Aussetzung der Präsenzzeit laufen keine Prüfungsfristen ab. Falls Sonderprüfungen angeboten werden, kann daran freiwillig auch als Wiederholungsprüfung teilgenommen werden. Es kann auch bis zur nächsten regulär angebotenen Prüfung abgewartet werden.

Wie wird mit Prüfungsvorleistungen (PVL) die bestimmte/spezielle Aufbauten/Experimente etc. benötigen bzw. erfordern umgegangen?

  • Es muss eine Abstimmung zwischen den Professoren und dem Prüfungsausschuss getroffen werden. Nach Möglichkeit werden die Anzahl der PVLs reduziert bzw. auf die Länge des Semesters angepasst. Die Informationen erfolgen durch den entsprechenden Professor bzw. Dozenten. 

Zur Durchführung von digitalen Prüfungen hat das Rektorat die Regeln zu E-Prüfungen beschlossen und damit eine Grundlage für die Aussetzung der Verbindlichkeit der in den SPO festgeschriebenen Prüfungsformen im SS 2021 geschaffen. Das Sächsische Wissenschaftsministerium unterstützt uns bei dieser Vorgehensweise.