Durchführungshinweise und Downloads

khassenoE-Prüfungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Schriftliche Online-Prüfungen
  2. Mündliche Videoprüfungen
  3. Belegprüfungen

Schriftliche Online-Prüfungen

Wie können schriftliche Online-Prüfungen durchgeführt werden?

  • Schriftliche Online-Prüfungen sollen den Studienbetrieb sicherstellen und erfordern daher
    • dass Lehrende ihre Prüfungen den Gegebenheiten anpassen und die Erreichung der Studienziele qualitätsvoll sicherstellen,
    • unter den gegebenen Rahmenbedingungen die bestmögliche Lösung,
    • auch von den Studierenden eigenverantwortliches und faires Verhalten.
  • Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden von allen Fakultäten Not-Prüfungsordnungen „für die außerordentliche Durchführung von Studium und Lehre in Krisenzeiten“ erlassen. Diese finden Sie im ZIP.
PrüfungsartUmsetzungWerkzeugeAnmerkungen
Prüfung mit digitaler Unterstützung
(Paper-Pencil bzw. Upload-klausur)
Prüfung mit digitaler Unterstützung.
Die Klausur wird digital zur Verfügung gestellt und von den Studierenden auf Papier gelöst. Nach Ende der Bearbeitungszeit erfolgt der Upload der bearbeiteten Klausur.
Zoom für Prüfungsaufsicht
HSMWexam, insbesondere Kursbaustein „Aufgabe“ zum Bereitstellen der Aufgaben-stellung sowie Upload der Klausur durch die Studierenden.
• Tool zur Erstellung eines Scans/Fotps/PDFs (Upload der Klausur)
Zoom-Einstellungen

Prüfungsaufsicht

Besonderheiten digitaler Prüfungen
Digitale Prüfung auf HSMWexamElektronische Aufgabenstellung und -bearbeitung direkt auf der Prüfungsplattform HSMWexam (ONYX).Zoom für Prüfungsaufsicht
HSMWexam
Zoom-Einstellungen

Prüfungsaufsicht

Multiple-Choice

Tutorial HSMWexam

Besonderheiten digitaler Prüfungen
  • Prinzipiell wird für schriftliche digitale Prüfungen ein Open-Book-Format empfohlen. Hierbei sind alle Hilfsmittel erlaubt, weshalb der Fokus stärker auf dem Transferbereich statt der einer reinen Wissensabfrage liegt. Dies vereinfacht die digitale Klausuraufsicht und minimiert die Betrugsmöglichkeiten.

Welche technischen Systeme werden für die Durchführung von schriftlichen Online-Prüfungen empfohlen?

  • Jedem/jeder Lehrenden ist die Wahl des digitalen Prüfungswerkzeuges grundsätzlich freigestellt.
  • Die Hochschulleitung empfiehlt die Verwendung der Prüfungsplattform HSMWexam. Tutorial zur Klausurerstellung in HSMWexam:
  • Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das IWD.
  • Die Wahl der Prüfungssoftware ist abhängig vom gewählten Frage-Antwort-Format. Ggf. genügt auch die Verwendung von OPAL mit dem Baustein „Aufgabe“, bei dem die Studierenden ihre Antworten beispielsweise im pdf oder docx Format hochladen können.
  • Auch für die digitale Prüfungen bedarf es einer Prüfungsaufsicht im Sinne der Qualitätssicherung und Minimierung von Täuschungsversuchen. Die Prüfungsaufsicht kann via Zoom erfolgen. Empfohlene Zoom-Einstellungen für digitale Prüfungen und Hinweise zur Klausuraufsicht via Zoom hat das IWD für Sie zusammengestellt.

Besonderheiten bei Multiple-Choice Aufgaben

Für Multiple Choice Fragen, juristisch auch Antwort-Wahl-Aufgaben genannt, gelten in Prüfungen besondere Regeln. So gilt bereits bei der Erstellung das Zwei-Prüfer-Prinzip und eine Genehmigungspflicht der Aufgaben durch den entsprechenden Prüfungsausschuß vor der Prüfung. Auch für die Bewertung der Aufgaben bestehen genau Vorgaben. Eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen von Multiple Choice Aufgaben in Prüfungen finden Sie hier. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ulrich Pietsch. Die Fakultät Ingenieurwissenschaften und Fakultät Angewandte Computer- und Biowissenschaften haben zudem eine Ordnung zur Durchführung und Bewertung von Prüfungsleistungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren.

Besonderheiten bei schriftlichen online Prüfungen

Identitätskontrolle

Bei der Vorbereitung Ihrer Online-Prüfungen planen Sie bitte für die Durchführung der Identitätskontrolle ausreichend Zeit ein. Dabei ist eine stichprobenartige Identitätskontrolle erlaubt, um den zeitlichen und organisatorischen Aufwand des Prozesses gering zu halten.
Sowohl bei vollständiger als auch bei stichprobenartiger Identitätskontrolle müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass beim Kontrollieren von Ausweisdokumenten im Videokonferenzraum nur eine Person anwesend sein darf, deren Identität überprüft wird. Dies kann auf unterschiedliche Wege sichergestellt werden. Empfehlenswert sind folgende Herangehensweisen:

  1. Die Studierenden werden aus dem Warteraum des Videokonferenzsystems einzeln in den „Hauptraum“ des Meetings reingelassen. Nach der Identitätskontrolle wird die geprüfte Person in einen Break-Out-Raum verschoben und die nächste Identitätsüberprüfung findet im „Hauptraum“ des Meetings statt. Sobald die Identität aller Prüfungsteilnehmer erfolgreich geprüft wurde, kehren alle Studierenden in den „Hauptraum“ des Meetings zurück und die Prüfung wird gestartet.
  2. Alle Studierenden werden auf einmal aus dem Warteraum des Videokonferenzsystems in den „Hauptraum“ des Meetings gelassen. Danach werden die Studierenden einzeln in einen Break-Out-Raum (oder bei mehreren Prüfungsaufsichten in mehrere Break-Out-Räume) verschoben. Nach der Identitätskontrolle werden die Studierenden in einen speziellen Break-Out-Raum für kontrollierte Prüfungsteilnehmer verschoben. Sobald alle Studierenden geprüft sind, schließt man alle Break-Out-Räume und die Studierenden kehren in den „Hauptraum“ des Meetings zurück.

Informieren Sie bitte frühzeitig auch Ihre Studierenden über den Ablauf der Identitätskontrolle. Außerdem definieren Sie im Rahmen der Vorbereitung des Prüfungsablaufs auch die Kommunikationskanäle zwischen Ihnen und dem Aufsichtsteam (Telefon, Gruppenchat etc.) – so können Sie beispielsweise während des Prüfungsablaufs mit dem Aufsichtsteam kommunizieren, indem Sie sich im Prüfungsmeeting stummschalten und beispielsweise per Telefon die Details mit Kolleginnen und Kollegen besprechen.
Es ist auch wichtig, dass vor dem Start der Prüfung das gesamte Aufsichtsteam die wichtigen grundlegenden Bestimmungen kennt, also welche Hilfsmittel zugelassen sind, wie man sich bei Betrugsverdacht verhalten soll usw. Treffen Sie sich mit den Aufsichtsteam im Prüfungs-Meeting mit Zeitpuffer, um ggf. noch offen gebliebenen Fragen zu klären und sich auf den Start des Verfahrens vorzubereiten.

Klausuraufsicht via Zoom

Auch für digitale Prüfungen gilt der Grundsatz, dass geeignete Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind um den Charakter einer Klausur als Aufsichtsarbeit sicherzustellen und chancengleiche Bedingungen zu gewährleisten.
Lassen Sie die Kamera der Prüfungskandidaten daher so einrichten, dass Sie Ihre Prüfungsaufsicht sinnvoll umsetzen können. Hinweise für mögliche Kamerapositionierungen finden Sie hier.

Belehrung

Zusätzlich zur normalen Belehrung sind die Studierenden über die Bedingungen der Online-Prüfung zu informieren und ein Einverständnis einzuholen.
Mögliche Umsetzung:

  • Sie können im Rahmen der Belehrung die Studierenden über die Bedingungen der digitalen Prüfung aufklären und die Studierenden darauf hinweisen, dass sie den digitalen Prüfungsraum verlassen mögen, sollten sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein. Eine Musterbelehrung finden Sie im Anhang der Vorlage „Protokoll für schrifltliche Online-Prüfungen“.
  • Technische Lösung: Das Einverständnis kann vor Prüfungsbeginn im Prüfungskurs auf HSMWexam erfolgen. Hierzu hat das IWD zwei Vorlagen erstellt:
Erstellung und Durchführung von Prüfungen

Auf dieser Seite finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Erstellung und Durchführung von Online-Prüfungen in HSMWexam.

Downloads

Vorlagen

Handreichungen

Dateien


Mündliche Videoprüfungen

Zur Vermeidung von Nachteilen für Studierende während der Aussetzung der Präsenzzeit im Sommersemester 2021 können mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf oder bis zur Neuregelung in den Studien- und Prüfungsordnungen Video-Konferenz-Gespräche als Ersatzleistungen für mündliche Prüfungsformate durchgeführt werden. Bei der Umsetzung von Video-Konferenz-Prüfungen sind diese Vorgaben zu beachten:

  1. Folgende Prüfungen eignen sich zur Durchführung in Form einer Video-Konferenz:
    • mündliche Prüfungen,
    • Referate,
    • Präsentation,
    • Vorträge/ Seminarvorträge,
    • Kolloquien.
  1. Telefongespräche oder Audiokonferenzen sind als Prüfungsform nicht zulässig.
  1. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere darf die Videoprüfung nicht aufgezeichnet werden.
  1. PrüferIn und PrüfungskandidatIn vereinbaren den Termin für die Videokonferenz in der Regel auf elektronischem Weg. Der/die PrüferIn dokumentiert die Vereinbarung und meldet sie an den Prüfungsausschuss weiter. Zur Durchführung sollen sich PrüferIn und PrüfungskandidatIn über die notwendige technische Ausrüstung (Hardware/ Software/ Netz) verständigen, damit ein möglichst störungsfreier Ablauf gewährleistet ist.
  1. Zu Beginn der Prüfung ist das Einverständnis des/r PrüfungskandidatIn zur Durchführung als Videokonferenz abzufragen und im Prüfungsprotokoll zu notieren.
  1. Zur Feststellung der Identität des/r PrüfungskandidatIn hat dieseR auf Verlangen des/r PrüferIn, in der Videokonferenz ein amtliches Lichtbildausweisdokument für den/die PrüferIn sichtbar vorzuweisen.
  1. Den Prüfungskandidaten wird vor der Prüfung ausreichend Gelegenheit gegeben, sich mit dem jeweils im Vorfeld abgestimmten elektronischen System vertraut zu machen. Zu Beginn der Prüfung soll erfragt werden, ob die zu Prüfenden von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht haben und ob sie hinreichend mit dem System vertraut ist. Das Ergebnis ist im Prüfungsprotokoll festzuhalten.
  1. Mündliche Videoprüfungen sind mindestens von zwei PrüferInnen oder von einem/r PrüferIn in Anwesenheit eines/r sachkundigen BeisitzerIn zu abzunehmen. Es ist während der Prüfungszeit sicher zu stellen, dass PrüfungskandidatIn und alle PrüferInnen oder BeisitzerInnen in Sichtkontakt sind.
  1. Für den Fall einer technischen Störung muss gewährleistet sein, dass den Prüfungskandidaten kein Nachteil entsteht. PrüfungskandidatIn und PrüferIn sind verpflichtet, innerhalb von maximal 10 Minuten alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbindungsstörung zu beseitigen und die Prüfung fortzusetzen. Die Prüfung ist um die Dauer der Verbindungsunterbrechung zu verlängern. Eine Verbindungsunterbrechung ist im Prüfungsprotokoll zu dokumentieren. Soweit die Störung nicht innerhalb des in Satz 2 festgelegten Zeitraumes beseitigt werden kann, gilt die Prüfung als nicht stattgefunden. Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen. Der/die Studierende ist vor Antritt der Prüfung über diese Regelung zu belehren und auch darüber, dass Täuschungsversuche – auch diesbezüglich – mit der Sanktionsnote „nicht bestanden“ geahndet werden. Die Belehrung ist im Protokoll festzuhalten.
  1. Prüfungen, die als Videokonferenz durchgeführt werden, können auch als Gruppenprüfungen mit maximal vier PrüfungskandidatInnen stattfinden, soweit sichergestellt ist, dass der Einzelanteil isoliert betrachtet den Anforderungen einer Einzelprüfung entspricht. Es gelten die oben genannten Regelungen entsprechend und bezogen auf jedeN einzelneN PrüfungskandidatIn. Im Falle der technischen Störung, die nicht alle TeilnehmerInnen der Gruppenprüfung betrifft, kann abweichend von Nr. 9 festgelegt werden, dass für den/die PrüfungskandidatIn, der/die von der technischen Störung betroffen ist, die Prüfung sofort als nicht stattgefunden gilt. Die Prüfung ist für diese Prüfungskandidaten vollständig zu wiederholen. Die Prüfung mit den verbliebenen PrüfungskandidatInnen wird ohne Unterbrechung fortgesetzt.
  1. Die Bewertung erfolgt direkt am Ende der Prüfung. Die PrüferInnen können die PrüfungsteilnehmerInnen vor ihrer Beratung aus der Videokonferenz entlassen. Das Prüfungsergebnis wird den Studierenden unverzüglich mitgeteilt. Die Art der Bekanntgabe ist am Anfang der Prüfung mit den Studierenden zu vereinbaren und zu protokollieren.

Checkliste für das Prüfungsprotokoll:

Die folgenden Punkte sind Videokonferenzprüfungen zusätzlich gegenüber mündlichen Prüfungen zu protokollieren:

  1. Benutztes Videokonferenzsystem
  2. Einverständnis der PrüfungskandidatInnen mit Videoprüfung
  3. Identität mittels im Video gezeigten Ausweis/ Reisepass überprüft
  4. PrüfungskandidatIn wurde Gelegenheit gegeben, sich mit dem Umgang mit dem Videokonferenzsystem einschließlich der von ihm/ihr benutzten Hard- und Software vertraut zu machen
  5. PrüfungskandidatIn wurde über das Vorgehen bei Verbindungsstörungen während der Prüfung belehrt (Nr. 9, bei Gruppenprüfungen Nr. 9 oder Nr. 10),
  6. Kanal der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wurde mit PrüfungskandidatIn vereinbart
  7. Prüfungsergebnis wurde um ……… Uhr via ……………………………………….… bekannt gegeben
  8. Ggf. Verbindungsunterbrechungen

Download für mündliche Videoprüfungen

  1. Dokument „Vorlage Prüfungsprotokoll mündlich online“
  2. Dokument „Vorlage Einverständnis Onlineprüfung“

Belegprüfungen

  1. Wir empfehlen die Verwendung der Dokumentenvorlage (Formatvorlage) im Corporate Design der HS Mittweida
  2. Wir empfehlen als Richtwerte für die Erstellung von Belegarbeiten für ein Modul von 5 ECTS einen Seitenumfang von 15-20 Textseiten bzw. als Orientierungsgröße für den Ersatz einer schriftlichen Präsenzprüfung von 90 min für ein Modul
  3. Alternativ entspricht dieser Wert ca. 5.000 – 10.000 Wörtern bei Standardeinstellungen für Schriftart, Zeilenabstand und Schriftgröße und in Abhängigkeit ggf. eingefügter Abbildungen.
  4. Wir empfehlen aufgrund der Vielzahl von Belegen, die die Studierenden als Prüfungsersatzleistungen oder -vorleistungen anzufertigen haben, eine großzügige Fristenregelung.
  5. Die empfohlenen Seitenzahlen bzw. Wörtergrenzen können in Abhängigkeit der geforderten fachlichen Eigenleistung (im jeweiligen Fachgebiet/Modul) variieren. Ein Literaturvergleich mit einer eher geringen fachlichen Eigenleistung wird dementsprechend die Obergrenze bilden und umfassende Datenauswertungen oder selbständige Herleitungen erfordern dagegen weniger umfassende textliche Erläuterungen.
  6. Bitte geben Sie den Studierenden grundlegende Hinweise zur formalen Gestaltung der Belegarbeiten. Dazu können Sie gern auch standardisierte Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten verwenden:
  7. Bitte beachten Sie, dass eine Modulprüfung auch nur durch einen Beleg ersetzt wird. Die Zahl der Prüfungen darf bei der Wandlung nicht steigen. Bitte beachten Sie die Gesamtbelastung für die Studierenden.